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Voraussetzungen
Bevor mit der Ausbildung zum Segelflugzeugführer begonnen werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter 14 Jahre
- Zustimmung der Eltern (bei Minderjährigen)
- Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
(erst für den 1. Alleinflug erforderlich; das Tauglichkeitszeugnis muss von einem Fliegerarzt ausgestellt werden)
Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer:
- Theoretische Ausbildung
- Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
- Flugausbildung
- Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort
Theoretische Ausbildung in folgenden Sachgebieten:
- Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
- Navigation
- Meteorologie
- Aerodynamik
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik
- Verhalten in besonderen Fällen
- Menschliches Leistungsvermögen
Flugausbildung:
Mindestens 25 Flugstunden, davon 15 Stunden Alleinflug, innerhalb von vier Jahren. Verkürzte Ausbildung innerhalb von 18 Monaten: 20 Flugstunden, davon 10 Stunden Alleinflug.
Das Mindestalter für den Erwerb der Lizenz beträgt 16 Jahre.
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