| Ausbildung |
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Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildung zum Segelflugzeugführer beansprucht ca. zwei bis drei Jahre.
1. A-Prüfung (Alleinflugreife) Anschließend folgt die Luftfahrerscheinprüfung. Begonnen wird die Ausbildung gleich mit dem praktischen Teil. Hierzu steht dem Flugschüler immer einer unserer 13 Fluglehrer zur Seite.
In der ersten Saison erlangt der Flugschüler in der Regel seine Alleinflugreife (A-Prüfung), d. h. er kann in der näheren Flugplatzumgebung unter Aufsicht eines Fluglehrers alleine mit der ASK 21 fliegen. Zu diesem Zeitpunkt muss der Flugschüler sein Flugzeug von Start bis zur Landung sicher beherrschen. Nach ca. 20 Alleinflügen auf der ASK 21 wird der Schüler auf einen Einsitzer umgeschult. Bei uns ist dies die ASK 23. Die ASK 23 ist das einsitzige Schwesterflugzeug zur ASK 21. Bei ihr sind alle Bedieneinheiten (wie Steuerknüppel, Bremsklappenhebel etc.) identisch zur ASK 21 angeordnet. Außerdem verfügt sie über ein sehr ähnliches Flugverhalten wie ihre große Schwester. Manche Flugschüler erwerben darauf noch in der gleichen Saison die B-Prüfung. Hier muss der Flugschüler das Beherrschen weiterer Flugübungen unter Beweis stellen. Im Winter folgt dann der erste Teil der Theorieausbildung. Diese wird in unserem Schulungsraum im Amselweg in Wolfsburg durchgeführt. Auch in der Theorie sind - wie in der praktischen Ausbildung - eine A-, B-, und C-Prüfung abzulegen. Im ersten Winter werden in der Regel die A- und die B-Prüfung abgelegt. In der zweiten Flugsaison werden schließlich die fliegerischen Fertigkeiten ausgebaut und die C-Prüfung absolviert. Am meisten wird dabei allein mit der ASK 23 geübt. Im zweiten Winter muss dann ein Funksprechzeugnis erworben werden. Diese Ausbildung wird oft zusammen mit unseren Nachbarvereinen durchgeführt. Des Weiteren steht noch der restliche Unterricht auf dem Programm. Es muss die C-Prüfung und ein vereinsinterner Luftfahrerscheintest abgelegt werden. Ist all dies mit Bravour bestanden, so steht einer Anmeldung zur behördlichen Prüfung nichts mehr im Wege. Nach erfolgreicher theoretischer Prüfung folgt in der nächsten Flugsaison die restliche praktische Ausbildung mit Landungen auf fremden Plätzen, zwei Überlandeinweisungen und einem Überlandflug als Alleinflug über eine Flugstrecke von mindestens 50 km. Wenn das geschafft ist, kommt ein Prüfer, um noch die fliegerischen Fertigkeiten zu überprüfen. Ist der Prüfer auch mit dem praktischen Können zufrieden, darf man sich freuen, den begehrten Luftfahrerschein entgegen nehmen zu dürfen.
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